Zu jeder Jahreszeit kann so einiges passieren: Sturm und Unwetter, Hagel und Überflutungen – mittlerweile treten diese Wetterphänomene theoretisch zu jeder Jahreszeit auf. Die meisten Hausbesitzer haben zwar eine Gebäudeversicherung, doch trägt diese derartige Schäden? Oder wird hier die Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen?
Was tun bei einem Unwetterschaden?
Ganz klar: Wer bei einem Unwetter zu Schaden kommt, möchte diesen so schnell wie möglich beheben? Ein abgedecktes Dach, der in die Garage gestürzte Baum – das muss natürlich schnell in Angriff genommen werden. Doch HALT: Zuerst muss der entsprechende Schaden bei der Versicherung gemeldet werden. Ist dies nicht möglich, muss der Schaden, nach Möglichkeit inklusive Fotos mit Datums- und Uhrzeitvermerk, vollständig dokumentiert werden. Ebenso sollten nach Möglichkeit auch Zeugen angeführt werden.
Ist eine sofortige Behebung zwingend notwendig, sind alle Belege – Auftragsschreiben, Kostenvoranschläge, Rechnungen, die gesamte Korrespondenz – aufzubewahren. Denn nur mit diesen Unterlagen ist es letztlich möglich, die Versicherung von der vollständigen Kostenübernahme zu überzeugen. Diese sind übrigens im Original einzureichen, was bedeutet, dass sich der Versicherte eine Kopie ziehen muss.
Manchmal ist die Schadensmeldung schon deshalb nicht möglich, weil man erst herausfinden muss, welche Versicherung diesen speziellen Schaden tatsächlich übernimmt.
Gelöste Dachziegel, ein auf das Dach gefallener Ast, durch Hagel zerstörte Fensterscheiben – diese Schäden werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Bei Sturmschäden wird jedoch die Einschränkung gemacht, dass erst ab Windstärke acht der Versicherungsschutz eintritt. Auch Folgeschäden durch ein abgedecktes Dach werden von der Wohngebäudeversicherung übernommen. Voraussetzung sind hierfür allerdings geschlossene Fenster und Türen während der Schadensentstehung. In einigen Fällen ist es auch die Hausratversicherung, die hier greift.
Flutschäden hingegen werden nur dann übernommen, wenn eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen wurde. Überschwemmungen, Rückstau, Erdbeben, Erdrutsch, aber auch Lawinen werden durch sie abgedeckt.
Die Hausratversicherung tritt ein, wenn beispielsweise Gartenmöbel, die draußen standen, beim Sturm beschädigt wurden. Aber auch Folgeschäden durch ein abgedecktes Dach können in den Bereich der Hausratversicherung fallen. Dies ist im konkreten Fall direkt bei den Versicherern anzufragen.
Vorsicht Blitzschlag
Ein Schaden durch einen Blitzschlag fällt in den Bereich der Gebäudeversicherung. Allerdings müsste dabei tatsächlich nachgewiesen werden, dass der Blitzeinschlag tatsächlich auf dem Grundstück bzw. direkt ins Haus eingeschlagen ist. Ist der Schaden „lediglich“ durch Überspannung oder ähnliches entstanden, so handelt es sich um einen Fall für die Hausratsversicherung. Wer tatsächlich in einer Region lebt, in der derartige Unwetterprobleme öfters auftreten, sollte sich rechtzeitig mit seinem Versicherer zum einen, mit entsprechenden Handwerksbetrieben zum anderen zusammen setzen, um entsprechende Maßnahmen in die Wege zu leiten, damit Haus und Hof Unwetter sicher werden.