Spätestens nach einigen Jahren keimt der Wunsch bei einigen Verbrauchern auf, die Wohnung oder das Haus neu umzugestalten. Dieser Wunsch ist allerdings ohne die erforderlichen Barmittel nicht oder nur sehr eingeschränkt zu verwirklichen.
Die verschiedenen Finanzierungsvarianten durch Eigeninitiative
Die einfachste und schnellste Methode ist die Finanzierung mit Hilfe eines Kredites. Bei der Auswahl sollte sich der Verbraucher aber die nötige Zeit und Muße nehmen, um auch den passenden Kredit mit den persönlich besten Konditionen ausfindig machen zu können. Dabei wird es unumgänglich sein mehrere Angebote miteinander zu vergleichen. Die eigentliche Bewilligung und Bearbeitung dauert dagegen nur einige Tage.
Zusätzlich oder als Alternative gibt es auch die Möglichkeit, alte Möbel und Einrichtungsgegenstände zu tauschen oder zu verkaufen. Natürlich sollten die Möbelstücke noch in einem entsprechenden Zustand sein, um damit einige Euro noch zu verdienen. Aber manchmal ist man über die Jahre bei einigen Möbeln ihres Anblicks nur etwas überdrüssig geworden, so dass ein bloßes Verklappen auf dem nächsten städtischen Wertstoffhof für sie einfach zu schade wäre. Mit dem Verkauf lassen sich aber noch einige Euro verdienen, die wiederum in das Renovierungsprojekt gesteckt werden können.
Der klassische Weg um ein Möbelstück anzubieten ist der über ein Inserat in der Zeitung oder gemäß der modernen Zeit, bei den einschlägigen Portalen im Internet. Im Inserat selbst sollte vorher unbedingt die Region angegeben werden, in der das Möbel angeboten wird. Auch die Angabe „nur an Selbstabholer“ sollte nicht fehlen. Des Weiteren, ob das Möbel zu einem Festpreis oder auf Verhandlungsbasis verkauft werden soll. Wer auf Schnäppchenjagd ist, kann aber auch selbst bei den anderen Inseraten fündig werden.
Eine weitere Variante kann aber auch der Tausch von Möbeln sein. Auch hier gibt es mittlerweile einschlägige Tauschbörsen im Internet, wo Einrichtungsgegenstände, Werkzeuge, Haushaltsgeräte usw. zum Tausch angeboten werden. Vor allem ist es hier von vornherein möglich anzugeben, wogegen man sein Exemplar eintauschen möchte.
Welche Kosten sind steuerlich absetzbar?
Wer nicht ganz auf die Mithilfe von Handwerkern bei seiner Renovierung will, der kann einige Kosten steuerlich geltend machen. Allerdings sind hier nur die reinen Arbeitskosten sowie die Anfahrt der Handwerker absetzbar. Die geltend zu machenden Arbeitskosten müssen allerdings auf der Rechnung getrennt ausgewiesen sein. Die fälligen Beträge sollten per Scheck abgebucht worden sein, da Barzahlungen nicht anerkannt werden. Dies gilt selbst auch dann, wenn der Handwerker den Erhalt des Betrages und dessen Versteuerung schriftlich bestätigt. Die Materialkosten sind hingegen steuerlich irrelevant.